Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Besprechungstermin, damit wir ausreichend Zeit für Sie reservieren können. Unsere Mitarbeiter werden Sie fragen, in welcher Angelegenheit wir für Sie tätig werden sollen. Dies ist kein Ausdruck von unangemessener Neugierde, sondern ermöglicht uns, festzustellen, ob etwa ein Fristablauf droht bzw. welche Unterlagen Sie für ein Erstgespräch bereithalten sollten. Alle unsere Mitarbeiter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.